Was sollte man bei der Existenzgründung beachten?
Zwar sind viele Menschen in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen tätig, aber einige möchten gerne selbstständig sein. Bevor man sich mit der Existenzgründung beschäftigt, sollte man sich einige sehr wichtige Fragen stellen. Möchte ich überhaupt eine eigene Firma gründen oder als Freiberufler mein Geld verdienen? Habe ich eine tragfähige Geschäftsidee oder benötige ich Hilfe von Unternehmensberatern oder Banken? Welche Formalitäten muss ich erfüllen und wer unterstützt mich finanziell in der Aufbauphase?
Grundsätzlich werden sowohl eine gute Idee als auch ein Businessplan benötigt. Für diesen kann sich der Jungunternehmer an einen Beratungsdienst wenden, der ihm mit Rat und Tat zur Seite steht. Auch die Kosten für einen Berater werden teilweise von landes- und europaweiten Fonds übernommen, wenn die Befürworter von der Qualität der zukünftigen Existenzgründung überzeugt sind. Beim Businessplan geht es um einen Leitfaden, mit dem alle betriebsbedingten Vorgänge gezielt strukturiert werden. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Finanzierung sowie die Aufnahme von günstigen Krediten. Ist der Betreffende arbeitslos, wird ihm gegebenenfalls ein Darlehen gewährt. Außerdem erhält er in den ersten Monaten noch sein Arbeitslosengeld, mit dem er sein Leben bestreiten kann.
Möchte sich der Unternehmer beim Finanzamt anmelden, dann legt er nur einen Personalausweis vor. Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, ist eine Eintragung in die jeweilige Handelsrolle notwendig. Dabei wird vonseiten der Handwerkskammer eine explizite Überprüfung vorgenommen. Hierzu gehört beispielsweise ein Meisterbrief in dem betreffenden Gewerk. In einigen Fällen reicht ein Gesellenbrief aus. Kommt beispielsweise ein Online-Handel in Betracht, muss der Unternehmer beim Ordnungsamt der Gemeinde einen Gewerbeschein beantragen. Nach dessen Gewährung erfolgt auch die automatische Anmeldung beim Finanzamt.
Eine Existenzgründung kann mit zahlreichen Risiken verbunden sein. Deshalb muss der damit verbundene finanzielle Ausfall über eine Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden können. Sie sollte gleich zu Beginn der Geschäftstätigkeit abgeschlossen werden, um die Einstellung des Geschäftsbetriebs im Notfall zu verhindern. Steuerberater sind so schon von Gesetzes wegen zum Abschluss einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet. Für andere Existenzgründer gilt das vor allem dann, wenn sie über keine Rücklage verfügen, auf die das jeweils junge Unternehmen zurückgreifen kann.
Im Einzelnen kommen beispielsweise noch die Vermögensschadens- und die Berufshaftpflichtversicherung infrage. Während die Berufshaftpflichtversicherung gegen Schadensansprüche von Dritten wirkt, ist die Vermögensschadenshaftpflicht bei Ärzten, Notaren und Rechtsanwälten zu beachten.
Einige Menschen, die eine Existenzgründung vornehmen, können von ihrem Eigenheim aus arbeiten. Andere benötigen Büroräume oder Werkstätten. Wer ein Büro mit vollständiger Ausstattung anmieten möchte, kann dieses heute schon ohne lange Vorlaufzeiten tun. Bürozentren bieten diese Räume sowie den dazu passenden Service für unterschiedliche Zeiträume an. Diese reichen von einigen Tagen über Monate bis zu mehreren Jahren.
Wer im Handwerk eine neue Existenz ins Auge fasst, kann auch als Subunternehmer arbeiten. So gibt es Firmen, die sich auf die Vermittlung von gewerblichen Leistungen konzentrieren. Diese sind entweder über das Internet oder aber im lokalen Bereich tätig. Wird beispielsweise ein Kellerraum nach einem Wasserschaden saniert, vergibt der Generalunternehmer einige Aufträge an Maurer, Fliesenleger und Maler.